Seitenbereiche

Mo - Do:
-

Fr:
-

kostenloses Erstgespräch: Gutschein

Liebhaberei in der Arztpraxis

Das Führen einer Arztpraxis kann unter Umständen den steuerlichen Tatbestand der Liebhaberei auslösen.

Die Liebhaberei – Allgemeines

Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn werden unternehmerische Tätigkeiten bezeichnet, mit denen jedoch kein positiver Gesamterfolg erzielt wird. Diese Verluste dürfen mit anderen Einkunftsarten nicht ausgeglichen werden und auch nicht in die Folgejahre vorgetragen werden. Sollte sich aus der Tätigkeit unerwartet doch in einem Jahr ein Gewinn ergeben, ist dieser nicht steuerpflichtig.

Tätigkeiten mit Liebhabereivermutung

  • Vermietung eines Sportflugzeuges oder einer Segeljacht
  • Freizeittierzucht wie z.B. Brieftaubenzucht, Pferdezucht
  • Sammlertätigkeiten

Nur weil aus einer Tätigkeit Verluste entstehen, ist die Betätigung nicht zwangsläufig unter den Bereich der Liebhaberei einzuordnen.

Liebhabereivermutung in der Praxis

Das Führen einer Arztpraxis kann unter Umständen den steuerlichen Tatbestand der Liebhaberei auslösen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen die Liebhaberei-Vermutung beim Führen von Arztpraxen bestätigt. In einem Urteil, das der VwGH im Jahr 2010 entschieden hat, war z.B. der Arzt als Betriebsarzt tätig und führte nebenberuflich eine Arztpraxis.

Laut dem Verwaltungsgerichtshof fiel die Tätigkeit in der Arztpraxis unter Liebhaberei, da

  • keine Maßnahmen zur Steigerung der Ertragsfähigkeit getroffen wurden,
  • die Höhe der Verluste im Prüfungszeitraum bereits den Umsatz überstiegen hatte und
  • auch die Fixkosten nicht gedeckt waren (die Abschreibungen waren höher als die Einnahmen).

Aus diesem Grund wurde der Verlust aus der Arztpraxis, der nach der dreijährigen Anlaufphase entstanden war, steuerlich nicht anerkannt.

Stand: 11. Mai 2011

Bild: Otmar Smit - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ausgaben

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.