Reisen Sie aus einem EU-Mitgliedstaat ein oder aus einem Drittstaat?
Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden – siehe BMF-App). Achtung: Das Vereinigte Königreich von Großbritannien gilt seit 1.1.2021 als Nicht-EU-Staaten.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind unter anderem außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden übersteigen, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.
Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren und viele weitere detaillierte Informationen und Beschränkungen je Land, aus dem man einreist, finden Sie in der App des Finanzministeriums – der BMF-App.
Stand: 24. Mai 2022
Erscheinungsdatum:
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