Bei einer geplanten Operation in einem gemeinnützigen Krankenhaus legt der Patient Wert darauf, von einem bestimmten Arzt operiert zu werden.
Ausgangslage
Bei einer geplanten Operation in einem gemeinnützigen Krankenhaus legt der Patient Wert darauf, von einem bestimmten Arzt aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses operiert zu werden. Diesem Wunsch kann seitens des Krankenhauses, aus welchen Gründen auch immer, nicht entsprochen werden (z.B. wegen eines anderen dringenden Falls).
Aufgrund eintretender Komplikationen nach der Operation beruft sich der Patient auf seine schlüssige Vereinbarung über die getroffene Arztwahl bzw. auf seine nicht erteilte Einwilligung hinsichtlich des anderen operierenden Arztes und verlangt Schadenersatz.
Rechtslage
In einem neuen Erkenntnis vom 25.11.2014 geht der OGH davon aus, dass es sich bei der Erklärung des Patienten nicht um eine schlüssige Vereinbarung handelt, sondern um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Patienten. Bei dieser Art von Erklärung reicht der Zugang an einen Empfangsboten des Krankenhausträgers aus (z.B. auch Sekretärin der Ambulanz).
Dem Patienten steht in einem gemeinnützigen Krankenhaus nicht das Recht zu, von einem bestimmten Arzt operiert zu werden. Er kann jedoch mit einem von ihm auserwählten Arzt eine schlüssige Vereinbarung treffen.
Demnach ist dann der Krankenhausträger nach der Rechtsprechung verpflichtet, den Patienten darüber aufzuklären, wenn zum vorgesehenen Operationstermin die Operation nicht durch diesen gewünschten, sondern durch einen anderen Arzt erfolgt.
Diese Aufklärung sollte auch nicht erst auf dem Operationstisch, knapp vor der Narkose erfolgen. Es ist dem Patienten noch ausreichend Zeit zu geben, seine Entscheidung zu überdenken.
Stand: 27. November 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.