Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Sozialversicherungswerte für 2019.
ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
GSVG/FSVG
Pensionsversicherung
Beitragssatz | 20 % |
Höchstbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 6.090,00 |
pro Jahr | € 73.080,00 |
Mindestbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 654,25 |
pro Jahr | € 7.851,00 |
Unfallversicherung
Beitrag zur Unfallversicherung | |
monatlich | € 9,79 |
jährlich | € 117,48 |
Stand: 27. November 2018
Erscheinungsdatum:
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