Seitenbereiche

Mo - Do:
-

Fr:
-

kostenloses Erstgespräch: Gutschein

Neu: Gewinnfreibetrag gestaffelt

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Stufen.

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Stufen. Der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Beim Grundfreibetrag bleibt alles wie gehabt. Die Änderung betrifft nur den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Grundfreibetrag

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000,00 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % ohne Investitionserfordernis zu. Er kann von allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart (auch bei Pauschalierung) in Anspruch genommen werden.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu.

Ab 2013 wird dieser mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt:

  • für die ersten € 175.000,00 der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag
  • für die nächsten € 175.000,00 der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag
  • für die nächsten € 230.000,00 der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag

Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag daher höchstens € 45.350,00 im Veranlagungsjahr.

Mehrere Unternehmen

Erhalten Sie Einkünfte aus mehreren Unternehmen und übersteigt die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag in Summe € 175.000,00, so ist für die Zurechnung auf die einzelnen Unternehmen ein Durchschnittssatz zu berechnen. Dabei wird der höchstmögliche Gewinnfreibetrag dividiert durch die Bemessungsgrundlage. Mit dem so ermittelten Durchschnittssatz ist der Gewinnfreibetrag auf die einzelnen Betriebe aufzuteilen.

Welchen Unternehmen der Grundfreibetrag zugeordnet werden soll, können Sie weiterhin frei wählen. Wenn von dem Wahlrecht nicht Gebrauch gemacht wird, wird der Gewinnfreibetrag im Verhältnis der Gewinne zugeordnet.

Stand: 07. März 2013

Bild: tinchen_95 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Illustration

Ausgaben

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.