Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln.
Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln. Auch hier kann der Gewinnfreibetrag (nur der Grundfreibetrag) in Anspruch genommen werden.
Neben den Pauschalierungsarten können Künstler ihren Gewinn auch mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
Basispauschalierung
Künstler können die Basispauschalierung anwenden, wenn
- keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden,
- die Vorjahresumsätze € 220.000,00 nicht übersteigen,
- aus der Steuererklärung hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht.
Die Betriebsausgaben können mit 12 % (höchstens € 26.400,00) der Umsätze angesetzt werden. Daneben können z.B. noch Ausgaben für Waren und Rohstoffe usw. berücksichtigt werden.
Die Vorsteuern können mit 1,8 % der Umsätze (maximal € 3.960,00 p.a.) berechnet werden.
Branchenpauschalierung
Neben der Basispauschalierung gibt es für Künstler auch eine eigene Branchenpauschalierung. Die Branchenpauschalierung gilt für eine selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit. Hier entfällt die Umsatzgrenze des Vorjahres. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass keine Buchführungspflicht besteht oder nicht freiwillig Bücher geführt werden.
Auch hier beträgt der Durchschnittssatz 12 % (höchstens allerdings € 8.725,00) der Umsätze. Der Durchschnittssatz umfasst Aufwendungen für:
- übliche technische Hilfsmittel
- Telefon und Büromaterial
- Fachliteratur und Eintrittsgelder
- betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika usw.
- Mehraufwendungen für Verpflegung
- Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume
- Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
- üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben
Bei der Branchenpauschalierung sind zusätzlich zur Pauschalierung mehr Ausgaben ansetzbar als bei der Basispauschalierung (z.B. Nächtigungs- und Fahrtkosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung usw.).
Die Vorsteuerpauschalierung beträgt 12 % (höchstens € 1.047,00) des Betriebsausgabenpauschales.
Stand: 20. August 2012
Erscheinungsdatum:
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