Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2024.
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder | ||
KRANKENVERSICHERUNG | PENSIONSVERSICHERUNG | |
Beitragssatz | 6,80 % | 18,50 % |
Mindestbeitragsgrundlage | € 518,44 / Monat € 6.221,28 / Jahr |
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Höchstbeitragsgrundlage | € 7.070,00 / Monat € 84.840,00 / Jahr |
Unfallversicherung € 136,20 /Jahr bzw. € 11,35/Monat.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. November 2023
Erscheinungsdatum:
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Über uns
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