Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?
In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher erklärt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.
Aufzeichnung von Geschäftsfällen
Die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Geschäftsfällen müssen eingehalten werden. Diese sind z.B:
- Die Bücher müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sie nachvollziehen kann.
- Die Eintragungen sollen zeitlich geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden.
- Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Unterscheidung von Kassentypen
In der Richtlinie werden verschiedene Kassentypen unterschieden. Bei jedem Typ wird näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen. Neben den Kassentypen beschäftigt sich die Richtlinie auch kurz mit Taxametern. Eine Zertifizierung von bestimmten Kassentypen durch das Bundesministerium für Finanzen (BmF) ist nicht vorgesehen.
Dokumentation
Damit die Daten und Ausdrucke überprüft werden können, legt die Richtlinie Mindestangaben fest. Wie die Tageseinnahmen oder andere Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen, richtet sich wieder nach dem einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronische Unterlagen müssen zu jeder Zeit der Finanz zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden. Unabhängig von der Art des Kassentyps haben alle Unternehmer unter anderem aufzubewahren:
- Berichte: alle erzeugten Berichte und Abfragen, die von abgabenrechtlicher Bedeutung sind, sollen aufbewahrt werden (z.B. Bedienerberichte, Stundenbericht)
- Rechnungsdurchschriften aller Rechnungen über € 75,00
Maßnahmen umsetzen
Unternehmer, deren Kassen noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen erfüllen, sollen diese sobald wie möglich umsetzen. Jedenfalls bis Ende 2012 sollen alle Kassensysteme die Voraussetzungen erfüllen.
Die Richtlinie ist sehr umfassend. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin für genauere Informationen.
Stand: 12. Jänner 2012
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.