Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wesentlichen Neuerungen und Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein neuer Absetzbetrag von der Einkommensteuer. Er beträgt bis zu € 125,00 pro Monat und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. Wird für volljährige Kinder die Familienbeihilfe bezogen, so besteht Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von bis zu € 41,68 pro Monat und Kind.
Kindermehrbetrag
Für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit geringem Einkommen wird ab der Veranlagung 2019 ein Kindermehrbetrag von bis zu € 250,00 Einkommensteuer pro Kind und Jahr erstattet, wenn die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge unter € 250,00 ausmacht.
Entfall Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten
Im Gegenzug zum Familienbonus Plus werden ab 2019 der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von bestimmten Kinderbetreuungskosten abgeschafft.
Abzugssteuer für Leitungsrechte
Wird einem Infrastrukturbetreiber das Recht eingeräumt, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, so unterliegen die Einkünfte daraus ab 2019 einer neuen Abzugssteuer.
Vereinfachung des Mini-One-Stop-Shop
Für Unternehmen, deren Umsatz für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU den Betrag von € 10.000,00 im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Kalenderjahr noch nicht überstiegen hat, kommt ab 2019 eine Ausnahme vom Empfängerortprinzip. In diesem Fall sind diese Leistungen am Unternehmerort steuerbar.
Jahressteuergesetz 2018
Neben den bereits angeführten Neuerungen treten u. a. folgende Änderungen des Jahressteuergesetzes 2018 mit 1.1.2019 in Kraft:
- Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung
- neue Hinzurechnungsbesteuerung für niedrigbesteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft bzw. ausländischer Betriebsstätten
- Erweiterung des Advance Ruling (Auskunftsbescheid über die abgabenrechtliche Beurteilung zukünftiger Sachverhalte)
- für bestimmte Unternehmen ist es möglich, einen Antrag auf eine laufende begleitende Kontrolle des Finanzamtes zu stellen
- der Begriff „Missbrauch“ wurde in der Bundesabgabenordnung genauer definiert
Neue SV-Meldevorschriften
Am 1.1.2019 treten wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft. Meldeverpflichtungen der Dienstgeber sollen dadurch vereinfacht werden.
Änderungen der Kammerumlage
Bei der Kammerumlage 1 wurde sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Beitragssatz ab 1.1.2019 geändert. Bei der Kammerumlage 2 wurden die bundesländerabhängigen Beitragssätze gesenkt. Siehe dazu nachstehenden Artikel.
Senkung des Unfallversicherungsbeitrages
Der Unfallversicherungsbeitrag für Dienstnehmer wurde mit 1.1.2019 von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt.
Stand: 27. Dezember 2018
Erscheinungsdatum:
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