Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen. Konkretisiert wurden die gesetzlichen Regelungen in einer Verordnung.
Kontenregister
Das Kontenregister ist ein Register des Bundesministeriums für Finanzen. Eingetragen werden Konten im Einlagen-, Giro-, Bauspar- und Depotgeschäft. Die Daten sind noch zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots aufzubewahren.
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.
Inhalt des Kontenregisters
Bei natürlichen Personen scheint im Kontenregister das bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben auf. Wenn das nicht ermittelbar ist, werden folgende Daten angeführt:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Adresse und
- Ansässigkeitsstaat
Von Rechtsträgern scheinen Stammzahl/Ordnungsbegriff des Unternehmens auf bzw. wenn das nicht ermittelbar ist:
- Name
- Adresse und
- Ansässigkeitsstaat
Daneben umfasst das Register auch
- gegenüber dem Kreditinstitut vertretungsbefugte Personen, wirtschaftliche Eigentümer und Treugeber
- Konto- bzw. Depotnummer
- Tag der Eröffnung und der Auflösung
- Bezeichnung des Konto- bzw. depotführenden Kreditinstituts
Das Register wird mit 10.8.2016 in Betrieb genommen. Bis zum Ablauf des 30.9.2016 ist als Erstübermittlung der Datenstand zum 1. März 2015 und die Änderungen im Zeitraum 1. März 2015 bis 31. Juli 2016 seitens der Kreditinstitute zu übermitteln.
Die Folgeübermittlungen erfolgen dann monatlich.
Auskünfte aus dem Kontenregister
Die Auskünfte aus dem Kontenregister erfolgen ab dem 5.10.2016 elektronisch.
Einsehen in das Kontenregister dürfen in bestimmten Fällen Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht.
Allen FinanzOnline-Teilnehmern wird nur elektronisch mitgeteilt, welche sie betreffenden Daten im Kontenregister aufgenommen wurden.
Wird eine Kontenregistereinsicht von einer Behörde vorgenommen, ist der betroffene Steuerpflichtige über FinanzOnline zu informieren.
Stand: 29. Juni 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.