Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz, das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.
Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu berücksichtigen:
Bundesland | Richtwert 2013 | Richtwert ab 1.1.2015 |
---|---|---|
Burgenland | € 4,70 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,03 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,29 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 5,58 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,12 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,11 | € 7,44 |
Tirol | € 6,29 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 7,92 | € 8,28 |
Wien | € 5,16 | € 5,39 |
Stand: 26. Mai 2014
Erscheinungsdatum:
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