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Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2017

Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.

Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.

Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. Diese sind ab 1.1.2018 für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen maßgeblich:

Bundesland Richtwert neu (ab 1.4.2017) pro m² Nutzfläche Richtwert alt (1.4.2014 bis 31.03.2017) pro m² Nutzfläche
Burgenland € 5,09 € 4,92
Kärnten € 6,53 € 6,31
Niederösterreich  € 5,72 € 5,53
Oberösterreich € 6,05 € 5,84
Salzburg € 7,71 € 7,45
Steiermark € 7,70 € 7,44
Tirol € 6,81 € 6,58
Vorarlberg € 8,57 € 8,28
Wien € 5,58 € 5,39

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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