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Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.

Laut Bundesabgabenordnung gelten Abgaben u. a. als entrichtet

  • bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto des Finanzamtes am Tag der Gutschrift
  • bei Barzahlungen am Tag der Zahlung oder bei Abnahme von Bargeld durch den Vollstrecker am Tag der Abnahme
  • bei Einzahlung mit Erlagschein am Tag, der sich aus dem Tagesstempel des Aufgabepostamtes ergibt
  • bei Einzahlung durch Postanweisung, wenn der eingezahlte Betrag
    • dem Finanzamt bar ausbezahlt wird, am Tag der Auszahlung
    • auf das Postscheckkonto des Finanzamtes überwiesen wird, am Tag der Überweisung durch das Abgabepostamt
  • bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen
    • auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben
    • auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben

Grundsätzlich kommen alle zivilrechtlich zulässigen Entrichtungsformen auch für Abgaben in Betracht. So sind z. B. auch Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.

Respirofrist

Erfolgt bei Postanweisung, Überweisung oder Verrechnungsscheck die Gutschrift (bzw. Auszahlung) zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so bleibt grundsätzlich die Verspätung ohne Rechtsfolgen. In den Lauf der dreitägigen Frist werden Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24.12. nicht eingerechnet.

Electronic Banking

Überweisungen (auch jene durch Postanweisungen) haben mittels Electronic-Banking zu erfolgen, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. Die elektronische Überweisung ist dann zumutbar, wenn der Zahlungspflichtige das ihm von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic-Banking-System bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internetanschluss verfügt.

Die Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben durch elektronische Überweisung hat entweder

  • im Electronic-Banking-System mittels der Funktion „Finanzamtszahlung“ (wenn verfügbar), oder
  • im Wege des „eps“-Verfahrens in FinanzOnline

Stand: 25. April 2018

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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