Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt.
Die e-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.
Die e-Signatur ist erforderlich für:
- elektronische Behördenwege,
- rechtsgültige Unterschrift von Verträgen,
- öffentliche Auftragsvergaben und
- elektronische Rechnungslegung (beim Bund verpflichtet).
Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.
Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos.
Stand: 27. April 2021
Erscheinungsdatum:
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Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.