Die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation und einer Adoption sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung.
In-Vitro-Fertilisation
Abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung sind die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation.
In alten Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes galten diese Kosten als nicht abzugsfähig, da sie einen freiwilligen Aufwand darstellen.
Der Verwaltungsgerichtshof änderte jedoch bei seinem letzten Urteil zu diesem Thema seine Meinung mit der Begründung, dass ein öffentliches Interesse der Gesellschaft an Kindern besteht. Allerdings darf die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden sein.
Adoptionskosten
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (vom Juli 2011) schließt nun auch die Kosten einer Adoption in den Bereich der abzugsfähigen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung mit ein.
Stand: 12. September 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.