Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen.
Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Bei Ärzten ist nur eine Befreiung von der Pensionsversicherung möglich.
Für das Jahr 2013 muss der Antrag bis spätestens 31.12.2013 bei der SVA eingelangt sein. Für die Befreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Stand: 10. September 2013
Erscheinungsdatum:
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