Seitenbereiche

Mo - Do:
-

Fr:
-

kostenloses Erstgespräch: Gutschein

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine automatische Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate. Für das dritte Drittel sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen. Daraus ergeben sich nun insgesamt folgende voraussichtliche Änderungen für 2025 (Eckpunkte):

  • Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes 2025:
Tarifstufen 2025 in € Grenzsteuersatz
0,00 bis 13.308,00 0 %
über 13.308,00 bis 21.617,00 20 %
über 21.617,00 bis 35.836,00 30 %
über 35.836,00 bis 69.166,00 40 %
über 69.166,00 bis 103.072,00 48 %
über 103.072,00 bis 1 Mio. 50 %
über € 1 Mio. 55 %
  • Volle Anpassung von Absetzbeträgen und der zugehörigen Einkommens- und Einschleifgrenzen. Auch die Freigrenze für sonstige Bezüge wird valorisiert.
  • Anhebung des Taggeldes für Inlandsreisen von € 26,40 auf € 30,00 pro Tag und des Nächtigungsgeldes von € 15,00 auf € 17,00 pro Nacht.
  • Anhebung des Kilometergeldes auf € 0,50 pro Kilometer (km). Dies gilt ab 2025 für Pkw, Motorrad und Fahrräder. Für mitbeförderte Personen soll ein Kilometergeld von € 0,15 möglich sein. Die Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder soll von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr erhöht werden und die Untergrenze für Fußgeherinnen und Fußgeher auf 1 km halbiert werden. Anhebung des Beförderungszuschusses und Klarstellung der Inanspruchnahme.
  • Erhöhung der Jahresumsatzgrenze für Kleinunternehmer auf € 55.000,00. Dies gilt sowohl für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer wie auch für die Einkommensteuerpauschalierung für Kleinunternehmer.
  • Anpassungen beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Erhöhung der Sachbezugsbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen von 30 m2 auf 35 m2 und aliquote Zurechnung von Gemeinschaftsräumen.
  • Neuer Kinderzuschlag in Höhe von € 60,00 pro Kind und Monat für Familien mit niedrigem Einkommen.

Sozial- und Familienleistungen wie z. B. die Familienbeihilfe werden ebenso valorisiert.

Basis dieser Informationen ist der Vortrag an den Ministerrat. Die Gesetzwerdung der Maßnahmen war bei Drucklegung abzuwarten.

Stand: 27. August 2024

Bild: magele-picture - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

© magele-picture - Adobe Stock.com

Ausgaben

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.