Seitenbereiche

Mo - Do:
-

Fr:
-

kostenloses Erstgespräch: Gutschein

Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach Tarif?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, d. h. je höher das Einkommen desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, d. h. je höher das Einkommen desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde für Einkommensteile über € 11.000,00 bis € 18.000,00 der Steuersatz von 25 % auf 20 % gesenkt.

Die Einkommensteuer laut Tarif kann ab 1.1.2020 nun anhand einer Praktikerformel wie folgt berechnet werden:

Einkommen   X-Grenzsteuersatz abzüglich €
über bis    
0,00 11.000,00 0 % 0,00
11.000,00 18.000,00 20 % - 2.200,00
18.000,00 31.000,00 35 % - 4.900,00
31.000,00 60.000,00 42 % - 7.070,00
60.000,00 90.000,00 48 % - 10.670,00
90.000,00 1.000.000,00 50 % - 12.470,00
1.000.000,00   55 % - 62.470,00

Erzielt jemand beispielsweise ein jährliches Einkommen von € 20.000,00, bezahlt er Einkommensteuer in Höhe von € 2.100,00 (€ 20.000,00 x 35 % abzüglich € 4.900,00). Dies entspricht einem Durchschnittsteuersatz von 10,5 %. Im Gegensatz dazu werden einer Person mit einem Jahreseinkommen von € 70.000,00 Einkommensteuer von € 22.930,00 berechnet (€ 70.000,00 x 48 % abzüglich € 10.670,00) – Durschnittsteuersatz 32,8 %.

Aus dem Progressionssystem lässt sich auch der Begriff des Grenzsteuersatzes erklären. Das ist jener Steuersatz, mit dem jeder zusätzlich erwirtschaftete Euro besteuert wird. Der Grenzsteuersatz beträgt beim obigen Beispiel bei einem Einkommen von € 20.000,00 35 %. € 1.000,00 zusätzliches Einkommen ergeben also € 350,00 mehr Steuer. Bei einem Einkommen von € 70.000,00 beträgt der Grenzsteuersatz 48 %. Für € 1.000,00 mehr Einkommen fällt in diesem Fall € 480,00 mehr Steuer an.

In diesem Artikel ist nur das grundsätzliche Berechnungsschema für unbeschränkt Steuerpflichtige dargestellt ohne Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen und Ähnlichem.

Stand: 27. April 2021

Bild: alexmat46 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Illustration

Ausgaben

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.