Auch das Jahr 2023 bringt einige steuerliche Änderungen für Vermieter und Verpächter.
Auch das Jahr 2023 bringt einige steuerliche Änderungen für Vermieter und Verpächter. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte gesetzliche Neuerungen (Stand April 2023):
Einkommensteuer
Ab Juli 2023 wird die dritte Stufe des Einkommensteuertarifes von 42 % auf 40 % gesenkt. Vereinfachend wird ein Mischsatz von 41 % für das ganze Jahr 2023 angewandt. Für die zweite Stufe beträgt der Steuersatz in 2023 30 %. Auch die Grenzbeträge der Progressionsstufen des Tarifs – mit Ausnahme der 55-%-Stufe – sowie bestimmte Absetzbeträge wurden angehoben („Abschaffung der kalten Progression“). Die Werte für 2023 wurden im Gesetz fixiert, ab 2024 erfolgt die automatische Anpassung.
Tarifstufen 2023 in € | Steuersatz |
Bis 11.693 | 0 % |
Über 11.639 – 19.134 | 20 % |
Über 19.134 – 32.075 | 30 % |
Über 32.075 – 62.080 | 41 % |
Über 62.080 – 93.120 | 48 % |
Über 93.120 – 1 Mio. | 50 % |
Über 1 Mio. | 55 % |
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von € 800,00 auf € 1.000,00 angehoben.
Steigende Zinsen bei Finanz
Aufgrund der Zinssatzerhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat auch die Finanz in mehreren Schritten ihre Zinsen erhöht. So gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 % (Stand Mitte April 2023).
Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag
Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst (siehe dazu gesonderten Artikel).
Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
Für bestimmte Plattformbetreiber hat der Gesetzgeber ab 2023 eine Registrierung- und Meldeverpflichtung eingeführt.
Die Plattformbetreiber müssen personenbezogene Daten und bestimmte Tätigkeiten von Anbietern an die Finanz melden. Dies kann unter anderem auch die Vermietung und Verpachtung von Immobilien betreffen.
Stand: 26. April 2023
Erscheinungsdatum:
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